Amazon verweigert Kindle Kunden Rechnung
Twittern Eine Nachricht die für viele selbstständige und Personen in der Weiterbildung interessant sein könnte.
Nach österreichischen und deutschen Steuergesetz kann man normalerweise unternehmensbezogene bzw. facheinschlägige Literatur als Sonderausgaben oder als Unternehmensausgaben steuerlich geltend machen.
Selbstverständlich benötigt man hierfür, wie üblich, einen geltenden Beleg in Form einer Rechnung. Diese Rechnung muss für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen weiters auch die ausgewiesene Umsatzsteuer beinhalten. Alles normalerweise kein Problem, da in der gesamten EU eine Rechnungspflicht existiert. Kauft man ein gedrucktes Buch, ist es selbstverständlich dass man per Email auch eine Rechnung dafür erhält.
Anders jedoch bei Amazon.de. Kauft man dort eine digitale Ware in Form eines e-Books für Kindle bekommt man zwar eine Bestellbestätigung aber keine Rechnung. Auch auf der Benutzerseite unter Kontoeinstellungen kann man nicht, wie bei anderen Amazon Produkten üblich, nachträglich eine Rechnung ausdrucken.
Fragt man bei Amazon direkt bzgl. einer Rechnung an wird einem folgende Begründung geliefert:
Es tut mir Leid, Kindle-Inhalte und -Services werden nur an Privatpersonen verkauft und nicht an Firmenkunden, juristische Personen oder Kunden, die sie zu Geschäftszwecken, für eine Institution oder zum Wiederverkauf erwerben möchten.
Daher können wir Ihnen leider keine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis ausstellen. Ich kann Ihnen aber bestätigen, dass die für den Kindle zur Verfügung stehenden Inhalte in der EU der Mehrwertsteuer unterliegen. Anbieter der Kindle-Inhalte auf Amazon.de ist Amazon Media EU Sarl, ein Unternehmen mit Sitz in Luxemburg. Dies hat zur Folge, dass die Preise für Kindle-Inhalte, wie sie im Kindle-Shop angezeigt werden, in allen Ländern der Europäischen Union den in Luxemburg gültigen Mehrwertsteuersatz von 15% beinhalten.
Das eine Rechnung auch für private im Zuge einer jährlichen Einkommenssteuererklärung interessant sein könnte wird von seitens Amazon ignoriert.
Das bedeutet, dass man keine Kindle Bücher kaufen kann, soweit man dies steuerlich abschreiben möchte. Ob diese Vorgehensweise seitens Amazon rechtlich OK ist, ist fraglich. Für ein modernes und üblicherweise sehr vorbildliches Unternehmen wie Amazon leider jedenfalls eine Enttäuschung.
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Hier muss man zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer unterscheiden.
Die Anforderungen, um eine gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können sind deutlich höher (liegt an dem komplizierten Mehrwertsteuer-System), als die Anforderungen für die Einkommensteuer.
Für die Einkommensteuer sollte es ausreichen, wenn man die Ausgabe glaubhaft nachweisen kann. Dazu sollte auch die Bestellbestätigung ausreichen.
Allerdings muss ich ergänzen, dass ich kein Steuerexperte bin. Ich habe das aber so schon bei Privatkäufen (ebay, amazon) praktiziert. Da bekommt man häufig auch keine Rechnung, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetz erfüllt